Auflösung
Grundlage
Auflösungsgründe
Die Gesellschaft wird aufgelöst:
- aus den vom Gesellschaftervertrag vorgesehenen Gründen
- durch Gesellschafterbeschluss
- Zustimmung aller Gesellschafter
- aus den im Gesetz vorgesehenen Gründen
- Ausscheiden des einzigen Komplementärs
- Konkurs der KkK
- Zeitablauf
- Unerreichbarkeit des Gesellschaftszwecks
- Richterurteil bei Auflösung aus wichtigen Gründen
- durch Verfügung der FINMA in den Fällen von KAG 133 ff.
Kündigungsrecht
Im Falle eines Gesellschafterkonkurses kann die Konkursverwaltung unter Beachtung einer 6-monatigen Kündigungsfrist die Auflösung verlangen, ebenso die Gläubiger bei Pfändung des Liquidationsanteils eines Gesellschafters.
Liquidation
Es gelten die allgemeinen Liquidationsprinzipien wie bei der Kommandit- oder der Kollektivgesellschaft.
Weiterführende Informationen
» Liquidation einer Kommanditgesellschaft