KkK-Erscheinungsformen
- Klassische KkK (gesetzliche Ausgestaltung)
- Atypische KkK
- KkK für professionelle Investoren (wie Banken, Effektenhändler, Versicherungsgesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie)
- KkK für vermögende Privatpersonen (sog. HNWI / high net worth individuals)
- KkK als sog. „Ein-Anleger-Fonds“
KkK-Verbreitung
Einige Immobiliengefässe sind nach den KkK-Regeln organisiert, vor allem solche mit ausländischen Kommanditären.
Stets ist aber darauf zu achten, ob es sich um eine schweizerische oder gar ausländische Gesellschaft handelt.